Entschließungen zwischen den Konferenzen 2014
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Schluss mit den datenschutzrechtlichen Missständen beim Umgang mit Krankengeldbeziehern!
Entschließung der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder vom 16. Dezember 2014
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Anforderungen an den Schutz der Datenübermittlungen zwischen medizinischen Leistungserbringern und klinischen Krebsregistern -> (s. Anlage)
Entschließung der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder vom 14. November 2014
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Anlage zur Entschließung der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder vom 14. November 2014
Anforderungen an den Schutz der Datenübermittlungen zwischen medizinischen Leistungserbringern und klinischen Krebsregistern
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Keine PKW-Maut auf Kosten des Datenschutzes!
Entschließung der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder; Hamburg, 14. November 2014
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Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder (DSK) hat in der Entschließung vom 25. April 2014 das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Europäischen Richtlinie zur Vorratsspeicherung von Telekommunikations-Verkehrsdaten (Richtlinie 2006/24/EG) als wegweisend für den Datenschutz in Europa gewürdigt.