Kommunales

Datenschutzrechtliche Anforderungen an Kommunen

Nach § 2 Abs. 1 Thüringer Datenschutzgesetz (ThürDSG)  gelten für Kommunen  datenschutzrechtliche Anforderungen und Bestimmungen, die eingehalten werden müssen. Ab 25. Mai 2018 gilt auch für die Kommunen die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) unmittelbar. Das entsprechende Gesetzgebungsverfahren zur Änderung des ThürDSG ist noch nicht abgeschlossen.

Die folgenden aus der Prüfpraxis des TLfDI erarbeiteten Hinweise spiegeln einen Teil der Problemlagen der kommunalen Praxis wider. Hier finden Sie – in gekürzter Form – nähere Erläuterungen mit Hinweisen auf die bislang einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.

Sie müssen im Lichte der DS-GVO gelesen werden.


Hilfestellungen mit kommunalen Spitzenverbänden erstellt

Der Thüringer Landesbeaufftragte für den Datenschutz und die Informationfreiheit hat gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden einige Hilfestellungen für die kommunalen Gebietskörperschaft bei der Umsetzung der DS-GVO erarbeitet.

In den Hinweisen zu den Merkblättern zur Information nach Art. 13 oder 14 DS-GVO wird erläutert, was beim Ausfüllen zu beachten ist.


Das nachfolgende Formularbeispiel zur Einwilligung gibt nur die grobe Richtung vor. Die Einwilligung selbst muss immer auf den Einzelfall ausgerichtet und möglichst granular gestaltet sein.
► Formularbeispiel für eine Einwilligungserklärung zur Datenverarbeitung nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a) i. V. m. Art. 7 DS-GVO

Orientierungshilfe "Flugdrohnen im öffentlichen Bereich"


weitere Hilfestellungen:

Weitere Hinweise: