Vorgestern hat das BVerwG entschieden, dass die Deutsche Umwelthilfe auf der Grundlage des UIG Zugang erhält zu Unterlagen über CO2-Emissionen von Kraftfahrzeugen, die die Volkswagen AG im November 2015 vertraulich an das Bundesverkehrsministerium übermittelt hat. Das öffentliche Interesse an der Bekanntgabe der Informationen überwiege das gegenläufige Interesse an deren Vertraulichkeit.
Zur Pressemitteilung des BVerwG:
https://www.bverwg.de/pm/2021/25.
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Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Nordrhein-Westfalen
vom 28. April 2021