Diese Arbeitshilfe ist abgestimmt zwischen dem Bundesminsiterium für Arbeit und Soziales, dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, der Bundesagentur für Arbeit, der BfDI, allen Bundesländern, dem Deutschen Landkreistag, dem Deutschen Städtetag und dem Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V.. Die Landesdatenschutzbeauftragten waren beteiligt. Stand: Juli 2016
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Vor dem Hintergrund eines präventiven Arbeitsansatzes sollte der Austausch zwischen den einzelnen Fachkräften (Lehrkräfte und schulbezogenen Jugendsozialarbeiter) reibungslos funktionieren. Dabei ergaben sich jedoch datenschutzrechtliche Besonderheiten. In den vergangenen Monaten sind deshalb immer wieder Fragen zu diesem Thema aufgekommen wie beispielsweise danach, welche Daten zwischen Schulsozialarbeitern und an der Schule tätigen Personen ausgetauscht werden dürfen, ob Beratungen von Schülern trotz Verneinung durch die Personensorgeberechtigten durchgeführt werden dürfen oder wie lange Gesprächsakten aufzubewahren sind. Für die Beantwortung dieser Fragen haben sich das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (TMfBJS) als verantwortliches Ministerium sowie die fachliche Begleitung im Landesprogramm ORBIT dazu entschlossen, eine Handreichung zu entwickeln. In Absprache mit dem Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (TLfDI) und den juristischen Fachreferaten des Ministeriums ist diese "Handreichung zum Datenschutz in der Schulsozialarbeit" entstanden. Erfurt, Mai 2016
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Die Datenschutzregelungen für das Sozialgesetzbuch finden Sie grundsätzlich im Sozialgesetzbuch Zehn (SGB X). Die einzelnen Sozialgesetzbücher (eins – neun und zwölf) können allerdings noch Spezialnormen beinhalten. Nachfolgend finden Sie einen Auszug der wichtigsten Datenschutzbestimmungen im SGB X.
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