Gemäß § 40 Abs. 1 ThürDSG erstattet der Landesbeauftragte für den Datenschutz dem Landtag und der Landesregierung mindestens alle 2 Jahre einen Bericht über seine Tätigkeit. Er gibt dabei auch einen Überblick über die technischen und organisatorischen Maßnahmen nach § 9 ThürDSG und regt Verbesserungen an.
Der 9. Tätigkeitsbericht erstreckt sich über den Zeitraum 01.01.2010 bis zum 31.12.2011 und enthält wesentliche Feststellungen und Anregungen aus der Kontroll- und Beratungstätigkeit des TLfD gegenüber öffentlicher Stellen des Freistaats Thüringen.
Der Bericht wurde am 08.06.2012 im Rahmen einer Pressekonferenz der Öffentlichkeit vorgestellt.
Der 9. Tätigkeitsbericht liegt im PDF-Format vor. Zum Betrachten der PDF-Datei wird der „Acrobat Reader“ von ADOBE benötigt, welcher im Internet zur Verfügung steht.
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des Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz
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Erfurt, 8. Juni 2012
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