Der Thüringer Verfassungsgerichtshof wies einen CDU-Antrag zum Zwischenbericht zum Immelborn-Untersuchungsausschuss ab.
Erfurt/Weimar. Der Wertungsteil im Zwischenbericht zum Immelborn-Untersuchungsausschuss ist zulässig. Das gab der Thüringer Verfassungsgerichtshof am Mittwoch bekannt und wies damit einen Antrag der CDU-Fraktion ab. Die Entscheidung erging mit 8 zu 1 Stimmen. ► TLZ, 13. September 2017
13.09.2017 10:25 Uhr
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