Die CDU ist mit ihrem Versuch, dem Untersuchungsausschuss zum Aktenlager Immelborn die Mitteilung eines vorläufigen Zwischenergebnisses zu untersagen, krachend gescheitert. Der Verfassungsgerichtshof hat befunden, dass die Thüringer Verfassung der CDU-Fraktion „offensichtlich“ kein Recht zu einer solchen Begrenzung einräumt.
„Damit ist der Versuch der CDU-Fraktion, dem Ausschuss einen Maulkorb zu verpassen, fehlgeschlagen“, so die Obleute der Koalitionsfraktionen Madeleine Henfling (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), Rainer Kräuter (DIE LINKE) und Dorothea Marx (SPD). ►die-linke-thl.de, 19. September 2017
19.09.2017 09:52 Uhr
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