Bereits im Februar 2017 warnte der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (TLfDI) vor der Spielzeugpuppe „Cayla“, die einen Bluetooth-Sender in sich trug und Gesprächsinhalte an die Server des amerikanischen Konzerns „Nuance Communications“ sendete. Die Bundesnetzagentur hatte damals Eltern dazu aufgerufen, die Puppe zu vernichten, da der Besitz von getarnten Abhöranlagen strafbar sei. Nun hat die Bundesnetzagentur ein weiteres Gerät verboten. Man mag es kaum glauben: Es ist eine Smart-Uhr, konzipiert für Kinder im Alter von 5 bis 12 Jahren. „Smart“: Mittels einer App können Eltern solche Kinderuhren nutzen, um unbemerkt das Kind und seine Umgebung abzuhören. Aus Sicht der Eltern vielleicht toll, kann sie doch unbemerkt als „Babyphone“ genutzt werden. Auch z. B. in Schulen, sodass der Unterricht abgehört wird. ► Kyffhäuser-Nachrichten, 20. November 2017
20.11.2017 09:58 Uhr
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