Die Dienststelle des Thüringer Datenschutzbeauftragten hat wegen der neuen Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union besorgten Lehrern Entwarnung gegeben. Die Benotung und die Zeugnisausgabe seien weiterhin möglich, hieß es in einer Mitteilung vom Mittwoch. „Wie auch bisher dürfen personenbezogene Daten verarbeitet werden, soweit dies zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Lehrkräfte bzw. der Schulen erforderlich ist.“ Allerdings müssten Schüler und andere Personen, deren Daten an Schulen verarbeitet werden, umfassend darüber informiert werden. ► Thüringen 24, 14. Juni 2018. Auch erschienen in der TA Seite 1 und TLZ Seite 1.
14.06.2018 09:15 Uhr
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