Bei vielen Menschen in Mitteldeutschland dürfte die Vorfreude groß sein: Bald wird es wieder möglich sein, im Restaurant essen zu gehen. In Sachsen und Thüringen schon ab Donnerstag, in Sachsen-Anhalt dann ab kommender Woche. Ganz so unkompliziert wird das aber nicht. Die Gastwirte müssen wegen Corona strikte Hygiene-Regeln einhalten – und zum Teil sogar Gästelisten führen. Aber: Ist das datenschutzrechtlich überhaupt in Ordnung?
Der Thüringer Datenschutzbeauftragte Dr. Lutz Hasse sagt dazu: "Wenn Daten preisgegeben werden sollen oder müssen, dann braucht man dafür entweder eine Rechtsgrundlage oder die freiwillige Einwilligung. Eine Rechtsgrundlage kann ich, wie das Sozialministerium auch, derzeit nicht erkennen." In den Corona-Verordnungen im Freistaat Thüringen sei eine Pflicht zur Speicherung der Kontaktdaten von Gästen in Restaurants oder bei Friseuren nicht niedergelegt, sagt Hasse.
Aber: Auch die Sache mit der Freiwilligkeit ist aus datenschutzrechtlicher Sicht nicht komplett unbedenklich. Denn: Wie freiwillig ist die Preisgabe meiner Daten tatsächlich, wenn sie mit dem Restaurantbesuch und dem Friseurtermin zusammenhängt? Das Problem sehe er auch, sagt der Datenschützer Hasse.
14.05.2020 18:57 Uhr
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