Im Kampf gegen die Covid-19-Pandemie werden Freiheitsrechte zugunsten des Gesundheitsschutzes eingeschränkt: Meinungs- und Demonstrationsfreiheit, Bewegungsfreiheit, Berufsfreiheit. Dagegen scheinen aber Einschränkungen des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung in Deutschland Tabu zu sein. Dabei ließe sich mit zeitlich beschränkten und maßvollen Ausnahmen beim Datenschutz womöglich mehr zur Eindämmung der Pandemie erreichen, als mit manch anderen umstrittenen Maßnahmen. Wie mit einer App mit echter Trackingfunktion Infektionsketten nachvollzogen und unterbrochen werden können, haben Südkorea und Taiwan vorgemacht.
Dem kategorischen Ausschluss von rechtlichen Einschränkungen im Datenschutz steht ein gewaltiges Defizit in der Datenschutzpraxis gegenüber. Interview Digitaler Staat, 21. Januar 2020
22.01.2021 12:05 Uhr
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