Diese Rubrik wird derzeit überarbeitet und die Datenschutz-Grundverordnung angepasst. Es lohnt sich also, demnächst wieder vorbei zu schauen.
Wenn Sie Fragen zum Datenschutz oder datenschutzrechtliche Probleme mit öffentlichen oder nicht-öffentlichen Stellen in Thüringen haben, können Sie sich an den TLfDI wenden:
Der TLfDI ist außerdem mit folgenden Aufgaben betraut, damit bei der Verwendung personenbezogener Daten durch öffentliche oder nicht-öffentliche Stellen des Freistaats Thüringen Persönlichkeitsrechte so wenig wie möglich beeinträchtigt werden:
Die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder sind je nach der jeweiligen gesetzlichen Lage für die Datenschutzkontrolle entweder nur von Behörden oder zusätzlich für die Datenschutzaufsicht im nicht öffentlichen Bereich zuständig. Einige Datenschutzbeauftragte sind gleichzeitig auch Informationsfreiheitsbeauftragte, d. h. sie sind auch Anlaufstelle für Bürger, die einen Anspruch nach dem jeweiligen Informationsfreiheitsgesetz geltend gemacht haben und dabei auf Schwierigkeiten gestoßen sind. Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit ist außer für die Bundesbehörden auch bundesweit für Telekommunikations- und Postdienstunternehmen sowie die Finanzbehörden zuständig. Daneben gibt es die Rundfunkdatenschutzbeauftragten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, die Datenschutzbeauftragten der Kirchen und die Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder, in denen nicht der Datenschutzbeauftragte des Landes die Aufsicht über die Privaten ausübt. Schließlich haben die Behörden und die Unternehmen regelmäßig eigene interne Datenschutzbeauftragte (behördliche bzw. betriebliche Datenschutzbeauftragte).
Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder (DSK) ist ein freiwilliger Zusammenschluss der amtlichen Datenschutzbeauftragten und stellt die gemeinsame Arbeitsebene der beteiligten Institutionen dar. Sie fand erstmalig am 7.Dezember 1978 in Hessen statt und tagt seitdem zweimal jährlich unter dem wechselnden Vorsitz eines Datenschutzbeauftragten.
Der Europäische Datenschutzausschuss ist eine Einrichtung der Europäischen Union. Er soll sicherstellen, dass die DS-GVO in den EU-Mitgliedstaaten einheitlich angewandt wird. Dazu soll er nach Art. 70 DS-GVO:
Der Ausschuss besteht aus den Leitern der Datenschutzbehörden der EU-Mitgliedstaaten und dem Europäischen Datenschutzbeauftragten.
Auf Initiative des Europarats (http://www.coe.int/t/dghl/standardsetting/dataprotection/) wurde am 28. Januar 2007 erstmalig der Europäische Datenschutztag begangen und wird in Folge an jedem 28. Januar eines Jahres stattfinden. Das Datum nimmt Bezug auf den Tag der Erstunterzeichnung der Europaratskonvention 108 zum Datenschutz am 28. Januar 1981.
Mit einem Europäischen Datenschutztag sollen die Bürgerinnen und Bürger in ganz Europa für die Belange des Datenschutzes sensibilisiert werden.
Häufig gestellte Fragen zu speziellen Themenbereichen hat das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein für Sie aufbereitet. Schauen Sie sich hier um !
Beschwerden, Anregungen und Fragen an den TLfDI
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