Allgemeine Informationen

Was kann der TLfDI für Sie tun?

Wenn Sie Fragen zum Datenschutz oder datenschutzrechtliche Probleme mit öffentlichen oder nicht-öffentlichen Stellen in Thüringen haben, können Sie sich an den TLfDI wenden:

  • Der TLfDI ist Ansprechpartner, wenn es um den Schutz der personenbezogenen Daten geht. Es entstehen für die betroffene Person in aller Regel keine Kosten.
  • Der TLfDI hilft bei der Aufklärung des Sachverhaltes, er wendet sich direkt an die für die Datenverarbeitung Verantwortlichen und setzt die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen durch.
  • Der TLfDI berät bei datenschutzrechtlichen Problemen.

Welcher Datenschutzbeauftragter ist wofür zuständig?

Die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder sind je nach der jeweiligen gesetzlichen Lage für die Datenschutzkontrolle entweder nur von Behörden oder zusätzlich für die Datenschutzaufsicht im nicht öffentlichen Bereich zuständig. Einige Datenschutzbeauftragte sind gleichzeitig auch Informationsfreiheitsbeauftragte, d. h. sie sind auch Anlaufstelle für Bürger, die einen Anspruch nach dem jeweiligen Informationsfreiheitsgesetz geltend gemacht haben und dabei auf Schwierigkeiten gestoßen sind. Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit ist außer für die Bundesbehörden auch bundesweit für Telekommunikations- und Postdienstunternehmen sowie die Finanzbehörden zuständig. Daneben gibt es die Rundfunkdatenschutzbeauftragten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, die Datenschutzbeauftragten der Kirchen und die Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder, in denen nicht der Datenschutzbeauftragte des Landes die Aufsicht über die Privaten ausübt. Schließlich haben die Behörden und die Unternehmen  regelmäßig eigene interne Datenschutzbeauftragte (behördliche bzw. betriebliche Datenschutzbeauftragte).

Welche Datenschutzgremien gibt es?

Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder (DSK) ist ein freiwilliger Zusammenschluss der amtlichen Datenschutzbeauftragten und stellt die gemeinsame Arbeitsebene der beteiligten Institutionen dar. Sie fand erstmalig am 7.Dezember 1978 in Hessen statt und tagt seitdem zweimal jährlich unter dem wechselnden Vorsitz eines Datenschutzbeauftragten.

Der Europäische Datenschutzausschuss ist eine Einrichtung der Europäischen Union. Er soll sicherstellen, dass die DS-GVO in den EU-Mitgliedstaaten einheitlich angewandt wird. Dazu soll er nach Art. 70 DS-GVO:

  • zusätzlich zu den nationalen Datenschutzbehörden die ordnungsgemäße Anwendung der Datenschutz-Grundverordnung überwachen und sicherstellen,
  • die Europäische Kommission in Datenschutzfragen beraten,
  • Leitlinien und Empfehlungen bereitstellen,
  • den Austausch von Fachwissen und von Dokumentationen über Datenschutzvorschriften und -praxis mit Datenschutzaufsichtsbehörden in aller Welt fördern und
  • ein öffentlich zugängliches elektronisches Register führen, in dem die Beschlüsse der Datenschutzbehörden und Gerichte in Bezug auf Fragen, die im Rahmen des Kohärenzverfahrens behandelt wurden, dokumentiert sind.

Der Ausschuss besteht aus den Leitern der Datenschutzbehörden der EU-Mitgliedstaaten und dem Europäischen Datenschutzbeauftragten.

Europäischer Datenschutztag: Was ist das?

Auf Initiative des Europarats (Datenschutz im Europarat) wurde am 28. Januar 2007 erstmalig der Europäische Datenschutztag begangen und wird in Folge an jedem 28. Januar eines Jahres stattfinden. Das Datum nimmt Bezug auf den Tag der Erstunterzeichnung der Europaratskonvention 108 zum Datenschutz am 28. Januar 1981.
Mit einem Europäischen Datenschutztag sollen die Bürgerinnen und Bürger in ganz Europa für die Belange des Datenschutzes sensibilisiert werden.