Informationen zum Impfstatus "Masern"
Zum 1. März 2020 ist das Masernschutzgesetz in Kraft getreten. Alle nach 1970 geborenen Personen, die in einer Gemeinschaftseinrichtung, zum Beispiel Schulen und Kindergärten, betreut werden, müssen den Impfschutz gegen Masern nachweisen.
- Informationen für Eltern, Lehrer, Schüler und Behörden
- Informationsschreiben des Bildungsministeriums (PDF-Datei)
Weitere Informationen finden Sie unter der Rubrik Gesundheit auf der Seite des TLfDI.
