Young Data - Ran an die Infos

Ihr wollt am öffentlichen Leben teilhaben, mitbestimmen und seid interessiert, was in Thüringen so läuft? Dann haben wir etwas für euch. Das Thüringer Informationsfreiheitsgesetz (ThürIFG) bietet euch die Möglichkeit, bei den öffentlichen Stellen des Freistaats Thüringen (z.B. Städten, Gemeinden, Behörden, Ministerien) zu Themen, die euch interessieren, nachzufragen. So zum Beispiel könnt ihr erfahren, wann eventuell der Bau eines neuen Skaterparks in eurer Gemeinde geplant ist oder ob das städtische Freibad auch noch nächstes Jahr geöffnet hat.
Dazu stellt ihr einfach gegenüber der öffentlichen Stelle einen schriftlichen oder mündlichen oder auch elektronischen (z.B. per E-Mail) Antrag zu den Informationen, die ihr erhalten möchtet. Die öffentliche Stelle hat diesen Antrag dann zu prüfen und, sofern keine Ausschlussgründe vorliegen, ist sie grundsätzlich verpflichtet, innerhalb von einem Monat den Informationszugang zu gewähren. Sollte euch dieser Informationszugang nicht gewährt werden, so kann euch der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (TLfDI) weiterhelfen und euren Fall kostenlos prüfen. Ihr könnt euch dazu zum Beispiel ganz einfach per E-Mail oder mit Hilfe des Kontaktformulars an ihn wenden.

 

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