Rechtsmittel/Rechtsweg

  • Wird der Informationszugang abgelehnt, steht der Antragstellerin / dem Antragsteller der Rechtsweg offen. So kann sie / er nach einem abgelehnten Antrag zunächst Widerspruch und danach Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht einreichen, um an die begehrten Informationen zu erlangen.


  • Die Gerichte tragen dazu bei, dass Rechtsprobleme, die im Bereich der Informationsfreiheit bestehen, gelöst werden und das Informationszugangsrecht weiter konkretisiert wird. Über aktuelle Urteile zur Informationsfreiheit in Deutschland und in Thüringen informiert der TLfDI regelmäßig in seinen Tätigkeitsberichten zur Informationsfreiheit.


  • Unabhängig von der Einlegung förmlicher Rechtsbehelfe, wie dem Widerspruch und der Klage, kann sich der Antragsteller gem. § 17 Abs. 1 ThürTG auch an den TLfDI wenden, wenn er sich in seinem Recht auf Informationszugang nach dem ThürTG verletzt sieht.

    Wichtig ist jedoch, dass die Anrufung des TLfDI keine Unterbrechung oder Hemmung von Widerspruchs- und Klagefristen auslöst. Diese Rechtsmittel sind vom Antragsteller selbstständig einzulegen.