Die Dienststelle des TLfDI
Allgemeines
Der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (TLfDI) wird vom Thüringer Landtag mit mehr als der Hälfte der gesetzlichen Zahl seiner Mitglieder gewählt. Die Amtszeit beträgt sechs Jahre.
Eine einmalige Wiederwahl ist zulässig.
Der TLfDI ist in der Ausübung seines Amtes unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Seit dem 9. Dezember 2011 ist der TLfDI auch Aufsichtsbehörde für die nicht-öffentlichen Stellen (Unternehmen) in Thüringen.
Am 01.01.2020 trat das neue Thüringer Transparenzgesetz (ThürTG) in Kraft und löst das bisherige ThürIFG ab. Der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz und die INFORMATIONSFREIHEIT bleibt namentlich jedoch weiter bestehen. Die Aufgabe des Thüringer Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit wird gemäß § 18 Abs. 6 ThürTG vom Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz wahrgenommen.
